Vorbeugen ist besser …
Unfälle und Berufskrankheiten sind für jedes Unternehmen teuer. Vorbeugende Maßnahmen – z.B. die vom Gesetzgeber und den Berufsgenossenschaften vorgeschriebene sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung – verursachen ebenfalls Kosten, führen jedoch auch zu Kosteneinsparungen in Form von verringerten Krankheits- und Fehlzeiten im Unternehmen. Umso wichtiger ist eine qualifizierte, individuelle Beratung und Begleitung. Insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe bietet sich hier die externe Betreuung an.
Unsere Sicherheitsfachkräfte beraten kompetent und auf die konkreten Bedürfnisse des jeweiligen Betriebs abgestimmt.
U.a. auch durch unsere Zusammenarbeit mit Sachverständigenbüros aus den verschiedensten Fachgebieten können wir zu sicherheitstechnischen Fragen detaillierte, für den Betrieb passgenaue Lösungen aufzeigen. Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen und Kenntnisse! Wir verfügen über eine umfangreiche aktuelle Sammlung der wichtigsten technischen Regelwerke. Bei komplexen Fragestellungen nutzen wir modernste Technologien zur Informationsrecherche und Dokumentenbeschaffung.Als Überbetrieblicher Dienst nach § 6 ASiG können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:
- Voll- und Teilbetreuung nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2
- Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
- Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln
- Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen (Ergonomie)
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Durchführung von Bildschirmarbeitsplatzbeurteilungen (§ 3 BildSchArbV)
- Beratung bei der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
- Sicherheitstechnische Überprüfung von Arbeitsmitteln (Sachverständigen- und Sachkundigenprüfungen) gemäß Betriebssicherheitsverordnung und UVV
- Unterweisungen und Schulungen von Vorgesetzten und Mitarbeitern
- Ausbildung von Mitarbeitern zu elektrotechnisch unterwiesenen Personen gemäß BGV A3
- Erstellung von Betriebsanweisungen (z.B. nach GefStoffV)
- Erstellung von Lärm- und Gefahrstoffkatastern
- Schallpegelmessungen
- Beleuchtungsstärkemessungen
- Messung niederfrequenter elektromagnetischer Felder gemäß 26. BImSchV bzw. BGV B11
- Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz gemäß TRGS